Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch im Abgasskandal.

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Worum handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug?*

Leider sind nur Diesel-Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen.

Bei einem Kilometerstand ab 300.000 Kilometern haben Sie leider keine Aussicht auf Schadenersatz.

Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit dem Baujahr von 2008–2020 vom Abgasskandal betroffen.


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